Diese Leistungen werden erhöht:
-Pflegegeld
-Pflegesachleistung
-Entlastungsbeitrag
-Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
-Verhinderungspflege
-Kurzzeitpflege
-Tages- und Nachtpflege
-Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
-Wohngruppenzuschlag
Der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung sind Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen. Mit dem Zuschlag soll dauerhaft eine organisatorische Präsenzkraft finanziert werden und die Anschubsfinanzierung dient der einmaligen Anpassung des Wohnraums.
Erhöhung der Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen
-Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: Von 214 Euro auf 224 Euro monatlich.
-Anschubsfinanzierung für alle Pflegegrade: Von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person.
Das gemeinsame Jahresbudget macht den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler. Denn mit dem neuen Budget können pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 frei nach Bedarf beide Pflegeformen nutzen.
Bislang ist die Regelung so: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Budget der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege zu nutzen. Oder umgekehrt höchstens die Hälfte des Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege.
Die Höhe des gemeinsamen Jahresbudgets liegt bei 3.539 Euro. Das entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Festgelegt ist das ab dem 01.07.2025 in Kraft tretenden Paragraf 42a des Elften Sozialgesetzbuch.
Mit dem Jahresbudget werden auch die unterschiedlichen Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege angeglichen.