News 2025

Erhöhung der Pflegeleistungen

Diese Leistungen werden erhöht:

-Pflegegeld

-Pflegesachleistung

-Entlastungsbeitrag

-Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

-Verhinderungspflege

-Kurzzeitpflege

-Tages- und Nachtpflege

-Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

-Leistungen für die vollstationäre Pflege

-Wohngruppenzuschläge


Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege. Das heißt, dass die Pflege hauptsächlich Zuhause stattfindet, aber durch Aufenthalte in einer Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege ergänzt wird.

 

Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025:

- Pflegegrad 2: Von 689 Euro auf                                721 Euro

-Pflegegrad3: Von 1.298 Euro auf                              1.357 Euro

-Pflegegrad 4: Von 1.612 Euro auf                              1.685 Euro

-Pflegegrad 5: Von 1.995 Euro auf                              2.085 Euro

Wohnumfeld- verbessernde Maßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen zählt die Pflegeversicherung für Maßnahmen zum barrierearmen  Umgestaltung des Wohnumfelds einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftige Person. Das gilt für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1.

 

Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung 2025:

Für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege heißt Pflege in einem Pflegeheim oder eine ähnlichen Einrichtung. Für die reinen Pflegekosten zählt die Pflegeversicherung einen Festbetrag, der vom Pflegegrad abhängt.

 

Erhöhung der Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025:

-Pflegegrad2 : Von 770 Euro auf                                805 Euro

-Pflegegrad 3: Von 1.262 Euro auf                              1.319 Euro

-Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro auf                              1.855 Euro

-Pflegegrad 5: Von 2.005 Euro auf                              2.096 Euro