Diese Leistungen werden erhöht:
-Pflegegeld
-Pflegesachleistung
-Entlastungsbeitrag
-Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
-Verhinderungspflege
-Kurzzeitpflege
-Tages-und Nachtpflege
-Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
-Leistungen für die vollstationäre Pflege
-Wohngruppenzuschläge
Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfmittel zum Verbrauch gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel,Schutzhand-
schuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.
Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfmittel 2025 zum Verbrauch:
Von 40 auf 42 Euro monatlich.
Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.
Erhöhung der Verhinderungspflege 2025: Für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 2 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.
Die Kurzzeitpflege ist ein Budget für eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Also zum Beispiel, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend stark verschlechtert.
Erhöhung der Kurzzeitpflege 2025: Für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro.