News 2025

Erhöhung von Pflegeleistungen

 

Diese Leistungen werden erhöht:

-Pflegegeld

-Pflegesachleistung

-Entlastungsbeitrag

-Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

-Verhinderungspflege

-Kurzzeitpflege

-Tages-und Nachtpflege

-Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

-Leistungen für die vollstationäre Pflege

-Wohngruppenzuschläge

 


Pflegehilfmittel zum Verbrauch

Alle pflegebedürftigen Personen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfmittel zum Verbrauch  gehören zum Beispiel Desinfektionsmittel,Schutzhand-

schuhe, FFP2-Masken oder Bettschutzeinlagen.

 

Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfmittel 2025 zum Verbrauch:

Von 40 auf 42 Euro monatlich.

 

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist ein Budget für eine Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung.

 

Erhöhung der Verhinderungspflege 2025: Für alle Pflegegrade ab Pflegegrad 2 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist ein Budget für eine vorübergehende stationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege für eine begrenzte Zeit nicht möglich ist. Also zum Beispiel, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person vorübergehend stark verschlechtert.

 

Erhöhung der Kurzzeitpflege 2025: Für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro.