Diese Leistungen werden erhöht:
-Pflegegeld
-Pflegesachleistung
-Entlastungsbeitrag
-Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
-Verhinderungspflege
-Kurzzeitpflege
-Tages- und Nachtpflege
-Wohnumfeldverbessernde Maß- nahmen
-Leistungen für die vollstationäre Pflege
-Wohngruppenzuschläge
Das Pflegegeld können pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 erhalten.
Pflegegeld- Erhöhung 2025
-Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
-Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
-Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
-Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro
Mit Pflegesachleistung könnnen pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 einen ambulanten Pflegedienst finanzieren.
Erhöhung der Pflegesachleistung 2025
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
-Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
-Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
-Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, dadrunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Beitrag ist für alle pflegebedrüftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch.
Erhöhung des Entlastungsbeitrags 2025: Für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.