Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für Sie die private Pflege-Pflichtversicherung
durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für die Versicherte, die zwar noch keine Leistungen erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei
denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Der Anspruch besteht auch, wenn sich Versicherte mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekasse wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine
Begutachtung feststellen zu lassen.
"Bundesministerium für Gesundheit"