Kostenübernahme

Die Kosten für eine Pflegeberatung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn Sie Leistungen der Pflegekasse erhalten zum Beispiel wenn Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeld beziehen. Aber Sie haben auch einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung wenn Sie noch keine Leistungen der Pflegekasse beziehen. 

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für Sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für die Versicherte, die zwar noch keine Leistungen erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Der Anspruch besteht auch, wenn sich Versicherte mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekasse wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine Begutachtung feststellen zu lassen.

"Bundesministerium für Gesundheit"